Tuesday 25 November 2014

Müller-Karpe on Amending the 2007 Cultural Heritage Protection Act


Museum archaeologist Müller-Karpe talks to M. Doering about the proposed amendment of the 2007 Cultural Heritage Protection Act and the influence of the art dealer lobby.
Deutschland ist zu einem Umschlagplatz für internationale Schmuggler antiker Kunst geworden. Dazu hat das 2007 verabschiedete Kulturgüterschutzgesetz beigetragen. Die Änderung des Gesetzes ist überfällig, sagt der Archäologe Michael Müller-Karpe. Terroristen wie der Islamische Staat profitieren von der Antiken-Hehlerei. [...] Was Kulturstaatsministerin Monika Grütters in einem Interview dazu sagte, lässt mich hoffen, dass wir endlich auf einem guten Weg sein könnten. Bei der Gesetzesnovelle ist offenbar vorgesehen, dass künftig Antiken nur noch gehandelt werden dürfen, wenn eine legale Herkunft nachgewiesen wird, zum Beispiel durch eine gültige Exportlizenz des Herkunftsstaates. [...] Eine solche Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass der Handel mit Antiken zweifelhafter Herkunft finanzieller Anreiz und Motor für Raubgrabungen ist und damit verantwortlich für die von den Plünderern angerichteten Zerstörungen.
he explains why the current phrasing of the 22007 legislation is problematic to sorting out the dodgy antiquities on the market and explains why German dealers will be opposing these moves. No doubt aided and abetted by their transatlantic colleagues who will be aware what this means for them.

Frau Grütters wird sich auf kräftigen Gegenwind einstellen müssen: Diejenigen, die weiterhin aus Plünderungen Gewinn ziehen wollen, werden versuchen, die vorgesehenen Bestimmungen zu verwässern. Denn wenn die Strafverfolgungsbehörden Legalitätsnachweise einfordern, kann der etablierte Antikenhandel seine Pforten schließen.
Muller-Karpe sees the problem which could be posed for dealers by tightening up the law as due to what seems to him to be the nature of most of the items currently on the market:
Archäologische Funde nachweislich legaler Herkunft sind am Markt so gut wie nicht verfügbar. Funde aus legalen Grabungen kommen bekanntlich ins Museum, nicht in den Handel. Was dort angeboten wird, kann im Grunde nur aus illegaler Quelle, vor allem aus Raubgrabungen stammen. [...] Schauen Sie sich Auktionskataloge an: Sie können mit der vagen Herkunftsangabe „Privatsammlung“ hierzulande alles verkaufen, was Sie sich an Antiken nur wünschen. Im Grunde ist diese Angabe aber ein Offenbarungseid: Damit bestätigt der Händler indirekt die illegale Herkunft des Objekts, denn wenn es den Nachweis einer legalen Herkunft gäbe, würde der genannt. Damit ließe sich ein viel höherer Preis erzielen.

Raubgrabungsfunde können auf keiner Liste stehen“ Berliner Zeitung 20 Nov 2014.

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